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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Workshops, Seminare, Trainings, Coachings und vergleichbare Dienstleistungen von stand2gether – Oliver Wiedem,
Werner-von-Siemens-Straße 2
64319 Pfungstadt,
Deutschland gegenüber Schulen, Bildungseinrichtungen, Trägern, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen sowie privaten Auftraggebern.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn stand2gether im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf sie hinweist und der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, von ihnen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn stand2gether ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
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Anfrage und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege sind zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn stand2gether ein konkretes Angebot oder eine Auftragsbestätigung übermittelt und dieses vom Auftraggeber angenommen wird beziehungsweise stand2gether die Buchung ausdrücklich bestätigt.
Die Angaben auf der Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
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Leistungen
Art, Umfang, Termin, Dauer und Inhalt der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
stand2gether ist berechtigt, zur Durchführung geeignete Mitglieder des eigenen Teams oder entsprechend qualifizierte freie Mitarbeitende einzusetzen. Die Durchführung durch eine bestimmte Person ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Workshopkonzepte können im Rahmen der pädagogischen Erfordernisse, der Gruppendynamik und der konkreten Situation angepasst werden, sofern Charakter und Zielsetzung der vereinbarten Leistung erhalten bleiben.
Ein bestimmter pädagogischer, persönlicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
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Vergütung, Zahlung und Verzug
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisekosten oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit dies im Angebot oder anderweitig vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gelten für den Zahlungsverzug die gesetzlichen Bestimmungen. Im Verzugsfall ist stand2gether berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind, kann zusätzlich die gesetzliche Verzugskostenpauschale geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
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Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei stand2gether.
Bei einer Stornierung werden folgende Anteile der vereinbarten Vergütung fällig:
- 14 Kalendertage oder mehr vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- 7 bis 13 Kalendertage vor dem Termin: 50 %
- weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 90 %
Die genannten Sätze verstehen sich jeweils abzüglich der infolge der Stornierung ersparten Aufwendungen.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Übernachtungs- oder sonstige unmittelbar auftragsbezogene Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt wurden.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass stand2gether durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
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Nichterscheinen und nicht durchführbare Veranstaltung
Erscheint die vereinbarte Teilnehmergruppe zum vereinbarten Termin nicht oder in so geringer Zahl, dass die vereinbarte Veranstaltung nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, ohne dass zuvor eine Stornierung erfolgt ist, oder kann die Veranstaltung aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers am Veranstaltungsort nicht durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch von stand2gether bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, stand2gether unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass die Veranstaltung nicht wie vereinbart stattfinden kann.
Fälle höherer Gewalt gemäß Ziffer 8 bleiben hiervon unberührt.
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Verhinderung und Ausfall durch stand2gether
Kann die ursprünglich vorgesehene Workshop- oder Seminarleitung die vereinbarte Leistung beispielsweise aufgrund von Krankheit oder eines sonstigen wichtigen Grundes nicht durchführen, wird stand2gether nach Möglichkeit zunächst eine fachlich geeignete Ersatzperson aus dem Team einsetzen.
Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, bemühen sich die Parteien um einen geeigneten Ersatztermin.
Kann die vereinbarte Leistung weder durch eine geeignete Ersatzperson noch zu einem zumutbaren Ersatztermin erbracht werden, werden bereits gezahlte Vergütungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.
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Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die stand2gether die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen einschließlich Schul- oder Einrichtungsschließungen, Streiks und Aussperrungen – auch im Verkehrswesen –, Ausfälle der Verkehrsinfrastruktur sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.
Die Parteien werden sich in diesem Fall unverzüglich gegenseitig informieren und vorrangig einen Ersatztermin vereinbaren.
Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, entfällt der Vergütungsanspruch für die nicht erbrachte Leistung; bereits geleistete Zahlungen werden insoweit zurückerstattet.
Bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr stornierbare oder anderweitig erstattungsfähige auftragsbezogene Fremdkosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, trägt der Auftraggeber.
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Mitwirkung und Aufsichtspflicht
Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung vereinbarten räumlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen sicher.
Bei Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmenden verbleibt die gesetzliche beziehungsweise institutionelle Aufsichtspflicht grundsätzlich beim Auftraggeber beziehungsweise bei der zuständigen Schule oder Einrichtung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Veranstaltung eine für die Aufsicht verantwortliche Person anwesend ist. Eine abweichende Regelung, insbesondere eine bloße Erreichbarkeit, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Lehrerwechsel, Krankheit, Stundenplanänderungen oder sonstige organisatorische Umstände führen nicht automatisch zu einer Übertragung der Aufsichtspflicht auf stand2gether oder die eingesetzten Workshop-Leitungen.
Eine Übernahme oder Übertragung von Aufsichtspflichten durch stand2gether bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Veranstaltung in den organisatorischen Verantwortungsbereich der zuständigen Schule oder Einrichtung eingebunden ist, soweit dies für den Versicherungsschutz der Teilnehmenden erforderlich ist. Auf Anfrage informiert der Auftraggeber stand2gether darüber, ob und in welchem Umfang für die Teilnehmenden Versicherungsschutz besteht, insbesondere ob die Veranstaltung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt.
Der Auftraggeber stellt stand2gether von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass der Auftraggeber die ihm nach dieser Ziffer obliegenden Pflichten, insbesondere hinsichtlich Aufsicht, Organisation oder räumlicher Voraussetzungen, schuldhaft verletzt hat. Dies gilt nicht, soweit stand2gether oder die eingesetzten Workshop-Leitungen den betreffenden Schaden selbst zu vertreten haben.
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Urheber- und Nutzungsrechte
Workshopkonzepte, Planspiele, Übungen, Texte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Materialien und sonstige von stand2gether bereitgestellte Inhalte sind urheberrechtlich beziehungsweise durch sonstige Schutzrechte geschützt, soweit entsprechende Rechte bestehen.
Die zur Durchführung eines Auftrags bereitgestellten Materialien dürfen vom Auftraggeber und den Teilnehmenden für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung, Bearbeitung oder eigenständige Durchführung der zugrunde liegenden Workshopkonzepte ist ohne vorherige Zustimmung von stand2gether nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich ohnehin erlaubt ist.
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Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
stand2gether fertigt während der Veranstaltung nur dann Aufnahmen an, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmenden beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Einholung und Abstimmung der erforderlichen Einwilligungen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
stand2gether begrüßt ausdrücklich die Berichterstattung über durchgeführte Veranstaltungen sowie die Nennung und Verlinkung von stand2gether im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers, etwa auf dessen Website, in sozialen Medien, Berichten oder gegenüber der Presse.
Der Auftraggeber darf entsprechende Foto-, Ton- und Videoaufnahmen, auf denen eingesetzte Workshop-Leitungen von stand2gether erkennbar sind, für seine eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden, soweit die jeweils abgebildeten Workshop-Leitungen stand2gether die hierfür erforderlichen Einwilligungen beziehungsweise Nutzungsrechte eingeräumt haben.
Für die erforderlichen Einwilligungen und Rechte der auf solchen Aufnahmen ebenfalls erkennbaren Teilnehmenden oder sonstigen Personen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Nicht gestattet sind Aufnahmen von Workshopkonzepten, Spielmaterialien, Arbeitsunterlagen oder sonstigen geschützten Materialien von stand2gether zum Zweck der Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder eigenständigen Durchführung der zugrunde liegenden Workshopkonzepte, soweit stand2gether dem nicht zuvor zugestimmt hat.
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Haftung
stand2gether haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet stand2gether ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet stand2gether nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von stand2gether.
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Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von stand2gether.
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Verbraucher und Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Verbraucher erhalten die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular vor Abgabe ihrer Vertragserklärung gemeinsam mit dem Angebot in Textform.
Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt stand2gether vor Leistungsbeginn die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers ein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über vorzeitigen Leistungsbeginn, Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.
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Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von stand2gether Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026